Am 15. Mai 2022 wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Wenn Du nicht nur Deine Stimme bei der Wahl abgeben möchtest, dann kannst Du mich auch aktiv im Wahlkampf unterstützen. Es kommt nicht nur auf Deine Stimme für den Wechsel im Wahlkreis Troisdorf, Niederkassel und Sankt Augustin-Menden an, sondern darauf, dass wir gemeinsam anpacken und für den sozialen Neustart in Nordrhein-Westfalen mobilisieren. Hierbei gibt es vielfältige Möglichkeiten der Unterstützung: ob zu Hause vom Sofa im Social-Media-Team, unterwegs bei Wahlkampfaktionen, flyern und plakatieren oder mit einer Spende.
Deine Spenden für meinen Wahlkampf
Ein Wahlkampf kostet nicht nur viel Zeit, sondern auch eine ganze Menge Geld. Flyer, Plakate, Anzeigen, Give-Aways, Social-Media-Werbung und vieles mehr. Mit Deiner Spende können wir unsere Kampagne erweitern und unsere Reichweite ausbauen. Jeder Betrag egal ob 10, 20, 50 oder 100 Euro ist dabei wertvoll. Für 50 Euro können wir beispielsweise knapp 200 Saattüten „Wildblumenwiese“ als Give-Away erwerben. Für 200 Euro können wir eine zusätzliche Anzeige oder ein Großflächenplakat von mir buchen. Mein Ziel: Mit vielen kleinen Spenden den Wechsel in Troisdorf, Niederkassel und Sankt Augustin-Menden möglich machen. Mach mit! Ich sage schon jetzt vielen Dank für Deine Unterstützung.
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Spenden per Überweisung
Natürlich können Spenden auch ganz einfach per Überweisung an die SPD Rhein-Sieg gerichtet werden. Die Bankdaten dafür lauten:
Kontoinhaber: SPD Rhein-Sieg
IBAN: DE04 3705 0299 0029 0057 66 BIC: COKSDE33
Verwendungszweck: Spende Landtagswahl Denis Waldästl + Ihr Name und Ihre Anschrift (für die Spendenquittung)
Steuerliche Hinweise
Die Lohn-/Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der Beiträge und/oder Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Paaren um 1.650 Euro. Diese Ermäßigung gilt damit für Beiträge und/oder Spenden bis zum insgesamt 1.650 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 3.300 Euro (§ 34 g EStG).
Darüber hinaus gehende Spenden und/oder Beiträge bis zu weiteren 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§10 b EStG).