Qualifizierter Mietspiegel für den Rhein-Sieg-Kreis

Gerade in Zeiten von explodierenden Miet- und Immobilienpreisen ist ein qualifizierter Mietspiegel sowohl für Mieter:innen als auch Eigentümer:innen umso wichtiger. So können unnötige Streitereien und im schlimmsten Fall Gerichtsverfahren über die Höhe der Miete vermieden werden. In unserer Region handelt es sich um einen gemeinsamen Wohnungsmarkt Bonn/Rhein-Sieg und für die Stadt Bonn existiert bereits ein Mietspiegel. Hier sollte der Rhein-Sieg-Kreis nachziehen. Aus Sicht der SPD könnte der Kreis von den Erfahrungen der Stadt Bonn in Bezug auf Erhebungsmethoden und Auswertungen profitieren. Eine Übersicht von angemessenen Mieten gehört nach unserer Ansicht zu den Pflichtaufgaben des Kreises. Durch die Verpflichtung aus dem Mietspiegelreformgesetz für Gemeinden über 50.000 Einwohner:innen einen Mietspiegel zum 01.01.2023 bzw. einen qualifizierten Mietspiegel zum 01.01.2024 einzuführen, besteht jetzt dringender Handlungsbedarf, den der Rhein-Sieg-Kreis angehen sollte.

Antrag zum qualifizierten Mietspiegel für den Rhein-Sieg-Kreis